CE-Kennzeichnung


CE-Kennzeichnung von Holzprodukten, speziell MDF


Einführung

TDie große Vielfalt nationaler Anforderungen an Bauprodukte in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – welche sich in den Bauregeln niederschlägt – bildet ein augenscheinliches Hemmnis bei der Schaffung eines wirklichen Binnenmarktes, in welchem Waren und Dienstleistungen frei verkehren können. Um dieses Problem zu lösen, haben die europäischen Behörden die Bauproduktenrichtlinie (BPR) entwickelt und umgesetzt, was das CE-Zeichen als sichtbares Ergebnis in der Praxis anzeigt.


Die Bauproduktenrichtlinie

Die Bauproduktenrichtlinie wurde im Amtsblatt der Europäischen Union unter der Referenznummer 89/106/EEC veröffentlicht. Die BPR zielt darauf ab, sicher zu stellen, dass alle Bauprodukte für den beabsichtigten Verwendungszweck gebrauchstauglich sind, indem sie festlegt, dass Bauwerke während einer wirtschaftlich vertretbaren Gebrauchsdauer sechs wesentliche Anforderungen erfüllen müssen. Diese sechs wesentlichen Anforderungen sind:

1. Mechanische Dauerhaftigkeit und Stabilität;
2. Sicherheit im Brandfall;
3. Hygiene, Gesundheit und Umwelt;
4. Nutzungssicherheit;
5. Schallschutz;
6. Energieeinsparung und Wärmespeicherung.

Die Anforderungen der BPR wurden in Leistungseigenschaften und Methoden der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) umgesetzt, welche in den „harmonisierten Europäischen Normen (EN)“ oder in „Europäischen Technischen Zulassungen (ETA)“ niedergelegt sind, und den Mitgliedsstaaten erlauben, ihre Anforderungen in einer gemeinsamen Sprache zu formulieren.

Für die Zwecke der BPR sind Bauprodukte als „Produkte, welche zum permanenten Einbau in ein Bauwerk hergestellt werden, wobei sowohl Hoch- als auch Tiefbauten eingeschlossen sind“ definiert. Mehrere Produkte zusammen können einen Bausatz bilden, der dann von der Richtlinie als Einzelprodukt betrachtet wird.


Die CE-Kennzeichnung

Die BPR Fordert, dass alle Produkte mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden müssen, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Mit dem CE-Zeichen bestätigt der Hersteller, dass das Produkt alle Anforderungen der Bezugsdokumente erfüllt und dass er es daher im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr bringen darf. Der Hersteller darf sein Produkt auch mit andren Qualitätskennzeichen versehen, vorausgesetzt, dass diese Zeichen keine der durch die wesentlichen Anforderungen bedingten Eigenschaften betreffen, die Kennzeichnung auf freiwilliger Basis erfolgt, die Lesbarkeit des CE-Zeichens nicht beeinträchtigen und der Nutzer sie nicht mit diesem verwechseln kann.


Das Konformitätsbescheinigungsverfahren

Die EU-Kommission hat an das Europäische Normenkomitee CEN (bestehend aus den nationalen Normungsorganisationen) Mandate zur Erarbeitung harmonisierter Normen vergeben. Diese Mandate schreiben für jede Produktfamilie vor, welches Verfahren zur Bescheinigung der Konformität mit der BPR anzuwenden ist. Es gibt verschiedene Verfahren der Konformitätsbescheinigung (genannt 1+, 1, 2+, 2, 3, und 4, vom komplexesten zum einfachsten). Das System der Konformitätsbescheinigung legt die Aufgaben von Hersteller und anerkannter Prüfstelle (Notified Body) bei der Feststellung der Konformität des Produkts mit den Anforderungen der BPR fest. Anerkannte Prüfstellen werden als Experten in der unabhängigen Zertifizierung in Übereinstimmung mit der BPR von en Mitgliedsstaaten benannt. Sie werden von den Mitgliedsstaaten an die EU-Kommission gemeldet und haben auf dem gesamten EU-Markt die Kompetenz für Bauprodukte. Die Liste der anerkannten Prüfstellen kann unter folgenden Adressen eingesehen werden: http://europa.eu.int/comm/enterprise/nando-is/cpd/home/ oder http://europa.eu.int/comm/enterprise/newapproach/legislation/nb/en89-106-ec.pdf.

Je größer die Bedeutung eines Bauprodukts innerhalb des Bauwerks ist, desto höher wird auch das Konformitätsbescheinigungssystem sein und umso größer wird auch die Rolle der anerkannten Prüfstelle. Nichtsdestotrotz muss der Hersteller selbst in Fällen, in denen die CE-Kennzeichnung nicht mehr als eine einfache Konformitätserklärung des Herstellers verlangt (System 4) eine werkseigene Produktionskontrolle in seiner Fertigung installieren. Stellt der vom Mitgliedsstaat eingeführte Marktbeobachtungsmechanismus einen Verstoß gegen die Konformität fest, ergibt die Analyse der WPK des Herstellers, inwieweit dieser für den Verstoß zur Verantwortung zu ziehen ist.

Unabhängig von der Form in welcher es auftritt, einfach (als Massivholz) oder komplex (als plattenförmiger Holzwerkstoff oder Sandwichelement) erfüllt Holz in einem Bauwerk häufig zwei grundlegende Aufgaben, welche zum strengsten Konformitätsbescheinigungssystem führen: tragende Funktion und/oder Feuerhemmung.


Welche Verpflichtungen und wann?

Die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten wird allmählich eingeführt, sobald harmonisierte Europäische Normen und Europäische Technische Zulassungen für die jeweiligen Produkte eingeführt werden. Normalerweise wird die CE-Kennzeichnung 21 Monate nach dem Datum der Veröffentlichung der Europäischen Norm oder der ETA verpflichtend. Das Verfahren zur Umsetzung einer Europäischen Norm und einer ETA ist ausführlich im „Leitpapier J“ dargestellt, welches unter folgender Adresse eingesehen werden kann: http://europa.eu.int/comm/enterprise/construction/internal/guidpap/guidpap.htm.

Auf dem Gebiet der Holzprodukte wurde von CEN vorläufig nur die harmonisierte Norm für Holzwerkstoffe veröffentlicht. Sie hat die Referenznummer EN 13986 „Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen - Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung“ und wurde von der EU-Kommission durch Veröffentlichung eines Verweises auf die Norm und den Umsetzungsdaten für die CE-Kennzeichnung im Amtsblatt der Europäischen Union harmonisiert. Eine Koexistenzphase erlaubt den Mitgliedsstaaten ihre nationalen Normen zu ersetzen und ihre Richtlinien an die neuen EN-Normen anzupassen.


Holzbe- und –verarbeitung: welche Produkte sind betroffen?

In Zukunft werden alle Bauprodukte das CE-Zeichen tragen, da dies eine rechtliche Voraussetzung für das Inverkehrbringen der Produkte auf den Märkten des Europäischen Wirtschaftraums bildet. Die Liste der harmonisierten Normen (auch solcher, die sich als prEN noch in der Erarbeitung befinden) sowie der Richtlinien für Europäische Technische Zulassungen (ETAG) für Holzprodukte können unter folgenden Adressen eingesehen werden: http://www.cenorm.be/sectors/construction2/resources/Snapshot.pdf and http://www.eota.be.

Jede Produktionsstätte muss, unabhängig von ihrer Größe, die Anforderungen der BPR und des CE-Zeichens erfüllen. Die BPR gilt jedoch nur für Produkte, die fest mit einem Bauwerk verbunden werden. Daher ist ein großer Teil der Holzindustrie überhaupt nicht von der BPR betroffen, z.B. der Möbel- und Verpackungssektor.

Der Rohstoff Holz, egal ob als Massivholz oder Holzwerkstoff, wird aus Quellen in der ganzen Welt bezogen. Daher müssen auch Hersteller in den USA oder Asien die Anforderungen der BPR erfüllen und ihre Produkte in derselben Weise kennzeichnen, um sie auf dem Europäischen Baumarkt in Verkehr bringen zu dürfen.

Man muss sich darüber im Klaren sein, dass das CE-Zeichen kein Auswahlkriterium ist, obwohl irgendwann alle Bauprodukte damit gekennzeichnet werden müssen. Ebenso wenig darf das CE-Zeichen als Qualitätskennzeichen betrachtet werden, auch wenn die Fremdüberwachung durch eine anerkannte Prüfstelle durchgeführt wird.

Das Beispiel der plattenförmigen Holzwerkstoffe

Plattenförmige Holzwerkstoffe sind Vorreiter auf dem Gebiet der CE-Kennzeichnung. Seit dem 1. April 2003 war die Kennzeichnung erlaubt, jedoch noch nicht verpflichtend. Für alle im Bauwesen verwendeten Holzwerkstoffe ist die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen seit 1. April 2004 verpflichtend.

Das CE-Zeichen besteht aus den Buchstaben CE in dem von der BPR vorgeschriebenen Format, zusammen mit verschiedenen, wichtigen Informationen. Als absolutes Miniumum muss die CE-Kennzeichnung von Holzwerkstoffen immer folgende Angaben enthalten:
• Die Buchstaben CE;
• Name und/oder Identitätsmarke des Herstellers;
• Die letzten zwei Ziffern des Jahres in welchem das Zeichen angebracht wurde;
• Verweis auf die einschlägige Norm (EN 13986) mit der die Produkte übereinstimmen;
• Bei tragenden oder feuerhemmenden Elementen: Angabe der anerkannten Prüfstelle und Nummer des EC-Konformitätszertifikats.

Das CE-Zeichen und die Begleitinformation muss auf dem Produkt selbst angebracht werden, oder auf einem daran angebachten Etikett, auf der Verpackung oder auf den Begleitdokumenten. Es kann auch eine Kombination verschiedener Anbringungspunkte für das CE-Zeichen und die Begleitinformation gewählt werden, vorausgesetzt, einer dieser Anbringungspunkte enthält die vollständigen Angaben.


CE-Kennzeichnung von Standard-MDF

Die für die CE-Kennzeichnung von Standard-MDF (Dichte 600 kg/m?) zur Innenanwendung im Trockenbereich auf den Begleitpapieren erforderlichen Angaben können folgendermaßen dargestellt werden:

Fa. Jedermann, Postfach 21, D-00000 Astadt
2004

EN 13986

MDF

E1

D-s2,d0

Zutreffender Dickenbereich

 

Ã

 

 

 

Dicke (mm)

10 to 12

>12 to 19

>19 to 30

> 30 to 45

>45

Dichte (kg/m3)

>600

>600

>600

>600

>600

Querzugfestigkeit (N/mm2)

0,60

0,55

0,55

0,50

0,50

Biegefrstigkeit (N/mm2)

22

20

18

17

15

Dickenquellung

24 h (%)

15

12

10

8

6

Biege-Elastizitätsmodul (N/mm2)

2 500

2 200

2 100

1 900

1 700

Vor- und Zuname
Technischer Direktor, Fa. Jedermann
Unterschrift

Dieses CE-Zeichen wurde im Jahr 2004 von der Fa. „Jedermann“ angebracht. Das Produkt erfüllt die Anforderungen an die Leistungseigenschaften des Typs MDF (festgelegt in Tabelle A.9 in EN 622-5) und wird als Klasse E 1 nach Anhang B von EN 13986 klassifiziert.
Der Hersteller erklärt, dass die Rohdichte seiner Platten, welche unter die CE-Kennzeichnung fallen (z.B. für eine Platte von 16 mm Dicke) die Mindestanforderung aus Tabelle 8 in EN 13986 überschreitet. Er erklärt ebenfalls, dass sein Produkt die Mindestanforderungen der Leistungseigenschaften für den Typ MDF nach EN 622-5 erfüllen und stellt diese Werte dem Kunden als Information zur Verfügung.

Weiterhin erfüllt das Produkt die Anforderungen der Euroklasse D-s2, d0 bezüglich des Brandverhaltens in Übereinstimmung mit Tabelle 8(EN13968) , hat einen PCP-Gehalt von weniger als 5 ppm; daher wurde der PCP-Gehalt nicht im CE-Kennzeichen spezifiziert und ist nicht gegen biologischen Angriff behandelt worden; daher ist das Behandlungsverfahren auch nicht im CE-Zeichen spezifiziert worden.

Möchte der Hersteller auf jedem Bündel (Paket) eine Übersicht über die CE-Kennzeichnung geben, kann er dies in Form das nachstehend wiedergegebenen Etiketts tun, welches auch auf die Verpackung aufgedruckt werden kann.

Fa. Jedermann

04

EN 13986

MDF

E1

Letztendlich kann auch das Produkt selbst mit einem Minimalaufwand mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden, und zwar mit folgenden Bezeichnungen:

Fa. Jedermann, EN 13986, MDF, 15 mm, E1

CE-Kennzeichnung für MDF zur Verwendung für tragende Zwecke im Trockenbereich

Die zur CE-Kennzeichnung von MDF (Dichte &Mac179; 600 kg/m?; Dicke &Mac179; 9 mm) für die Innenverwendung als tragendes Bauteil im Trockenbereich (Typ MDF.LA) erforderliche Information darf auf den Begleitdokumenten, auf einem Etikett oder als Aufdruck auf der Verpackung wie folgt dargestellt werden:

0123CPD2345

Fa. Jedermann

04

EN 13986

MDF.LA 15 mm

E1

 

Diese Kennzeichnung wurde von der Fa. Jedermann im Jahre 2004 angebracht. Die Firma wird von der anerkannten Prüfstelle 0123-CPD-2345 überwacht, wobei 0123 = die Ident- Nummer der anerkannten Prüfstelle und 2345 = die Einzelnummer, die von der Prüfstelle für dieses Produkt, welches für tragende Zwecke bestimmt ist, vergeben wurde.
Das Produkt erfüllt die Mindestanforderungen der Leistungseigenschaften für den Typ MDF.LA nach Tabelle A.9 in EN 622-5 und wird als Klasse E 1 nach Anhang B von EN 13986 klassifiziert.
Weiterhin hat die Platte eine Rohdichte von > 600 kg/m?, erfüllt die Anforderungen der Euroklasse D-s2, d0 bezüglich des Brandverhaltens in Übereinstimmung mit Tabelle 8 in EN 13986. Daher wird die Klassifizierung des Brandverhaltens nicht angegeben. Das Produkt ist nicht gegen biologischen Angriff behandelt worden; daher ist das Behandlungserfahren auch nicht im CE-Zeichen spezifiziert worden und hat einen PCP-Gehalt von weniger als 5 ppm; daher wurde der PCP-Gehalt nicht im CE-Kennzeichen spezifiziert.

Auch das Produkt selbst kann mit einem Minimalaufwand mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden, und zwar mit folgenden Bezeichnungen:


*   0123-CPD-2345 Fa. Jedermann 04 EN 13986-MDF.LA 15mm E1


CE-Kennzeichnung von feuerhemmendem MDF zur tragenden Verwendung im Feuchtbereich:

Die CE-Kennzeichnung von feuerhemmendem MDF zur Innenverwendung als tragendes Bauteil im Feuchtbereich (Typ MDF.HLS), welches mit Flammschutzmitteln behandelt wurde, kann auf den Begleitdokumenten, als Etikett oder Aufdruck auf der Verpackung wie folgt vorgenommen werden:

 

xxxxCPDyyyy

Fa. Jedermann

04

EN 13986

MDF.HLS 22 mm

E1

Barndverhalten: Klasse C-s2, d0

Diese CE-Kennzeichnung wurde von der Fa. Jedermann im Jahr 2004 vorgenommen. Die Firma unterliegt der Überwachung durch die anerkannte Prüfstelle xxxx-CPD-yyyy, wobei xxxx = die Ident- Nummer der anerkannten Prüfstelle und yyyy = die Einzelnummer, die von der Prüfstelle für dieses Produkt, welches für tragende Zwecke bestimmt ist, vergeben wurde. Das Produkt erfüllt die Mindestanforderungen der Leistungseigenschaften für den Typ MDF.LA nach Tabelle A.9 in EN 622-5 und wird als Klasse E 1 nach Anhang B klassifiziert. Weiterhin wurde die Platte in Übereinstimmung mit EN 13501-1 geprüft und als Euroklasse C-s2, d0 klassifiziert. Die Klasse des Brandverhaltens wird auf dem Etikett angegeben oder auf der Verpackung aufgedruckt. In diesem Fall werden die Anwendungsbedingungen jedoch auf den Begleitdokumenten angegeben. Das Produkt ist nicht gegen biologischen Angriff behandelt worden; daher ist das Behandlungserfahren auch nicht im CE-Zeichen spezifiziert worden und hat einen PCP-Gehalt von weniger als 5 ppm; daher wurde der PCP-Gehalt nicht im CE-Kennzeichen spezifiziert.

Auch das Produkt selbst kann mit einem Minimalaufwand mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden, und zwar mit folgenden Bezeichnungen:

*   0123CPD2345 Fa. Jedermann 04 EN 13986MDF.HLS 22mm  E1 C-s2, d0